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Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Stand: Mai 2014
1. Allgemeines
(1)
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Ge
schäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch
wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme
der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des
Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäftsbzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widerspro
chen.
(2)
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lieferund Zahlungsbedingungen unwirksam sein, so be
rührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Etwaige unwirksame Bestim
mungen sind von den Vertragspartnern im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben
durch solche Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am besten
gerecht werden, ohne dass dadurch der Vertragsinhalt wesentlich geändert wird. Dass Gleiche
gilt, falls es an einer ausdrücklichen Regelung für einen regelungsbedürftigen Sachverhalt fehlt.
(3)
Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages
getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
2. Vertragsabschluss; Leistungsumfang
(1)
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Be
stellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestä
tigung. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn wir eine schriftliche Erklärung (Bestellungsannah
me) absenden, die für den Umfang der Leistungspflichten maßgebend ist. Liegt diese nicht vor,
bestimmt sich unser Leistungsumfang nach demjenigen Angebot, welches vom Besteller fristge
recht angenommen wurde. Die Lieferung ersetzt die schriftliche Bestellungsannahme.
(2) Der Besteller hat die Richtigkeit und Vollständigkeit unserer Bestellungsannahme unverzüglich
zu überprüfen und uns Abweichungen von seiner Bestellung innerhalb von längstens 5 Arbeits
tagen mitzuteilen.
(3)
Die in den Katalogen und Angeboten angegebenen Leistungsmerkmale wie Abbildungen, Zeich
nungen etc. sind nur als annähernd zu betrachten. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte
oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart
wird. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterla
gen) behalten wir uns unsere eigentums und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneinge
schränkt vor. Diese Unterlagen dürfen nur nach unserer vorherigen Zustimmung Dritten zugäng
lich gemacht werden und sind, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird, uns auf Verlangen
unverzüglich zurückzugeben.
(4)
Unsere Verkaufsangestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder münd
liche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.
(5)
Der Besteller haftet für die Richtigkeit, Genauigkeit und Vollständigkeit der von ihm gelieferten
Bestellungsunterlagen und Bestellangaben, insbesondere in Zeichnungen sowie für technische
Daten und Muster. Mündliche Angaben, auch über Änderungen sowie Ergänzungen der zur Ver
fügung gestellten Unterlagen und Daten bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Wird eine Be
stellung innerhalb eines Monats nach Eingang, in Sonderfällen (z. B. Spezialanfertigungen) in
nerhalb 3 Monaten, während welcher Frist der Besteller an seine Bestellung gebunden ist, von
uns nicht schriftlich bestätigt oder ausgeführt, ist der Besteller zur Rücknahme der Bestellung
berechtigt, ohne dass ihn das zu Schadensersatzansprüchen gegen uns berechtigt.
3. Preise; Zahlungsbedingungen
(1)
Unsere Preise sind
E
Preise (EURO der EZB). Maßgebend sind die in unserer Bestellungsannahme
genannten Preise. Sie gelten ab Werk, im Inland zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer
und schliessen Aufstellungs, Inbetriebnahme und Montagekosten sowie Verpackung, Fracht,
Porto und Versicherungskosten nicht ein. Sie sind auf der Basis der am Tag unserer Angebotsab
gabe geltenden Lohn, Material und sonstigen Kosten errechnet. Bei einer Steigerung von Ma
terialund Rohstoffpreisen, Energiekosten, Löhnen und Gehältern, Herstellungsoder Transport
kosten sind wir berechtigt, die sich am Tage der Lieferung infolge effektiv eingetretener
Kostensteigerungen ergebenden Preise zu berechnen.
(2)
Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
(3)
Zahlungen sind in bar und ohne jeden Abzug spesenfrei zu leisten, und zwar: 1/3 Anzahlung nach
Eingang der Auftragsbestätigung, 1/3 bei Mitteilung der Versandbereitschaft der Hauptteile an
den Besteller, der Restbetrag innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum.
Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Bestellers Zahlungen zunächst auf
dessen ältere Schulden anzurechnen, und werden den Besteller über die Art der erfolgten Ver
rechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die
Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzu
rechnen.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Lieferer über den Betrag verfügen kann. Im
Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Die Herein
nahme von fremden und eigenen Akzepten – erfüllungshalber – behalten wir uns in jedem Fall
vor; die Bezahlung unserer Forderung gilt mit Einlösung des Wechsels durch den Besteller als
erfolgt. Diskont, Spesen und sonstige Kosten trägt der Besteller.
(4)
Bei schuldhafter Überschreitung der Zahlungsfrist werden Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozent
punkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz verlangt. Kommt der Besteller mit einem nicht
unerheblichen Teil der Zahlung in Verzug oder gehen Schecks oder Wechsel zu Protest oder
entfallen die Voraussetzungen für eine Kreditgewährung, so werden unsere sämtlichen Forde
rungen gegen ihn zur sofortigen Zahlung fällig. Dies gilt auch für ursprünglich gestundete Rech
nungen sowie später fällige Wechsel oder Schecks.
(5)
Verschlechtert sich die Vermögenslage des Bestellers nach Vertragsschluss erheblich oder wird
die schlechte Vermögenslage erst nach Vertragsschluss erkennbar, so sind wir im Fall der Gefähr
dung der Gegenleistung berechtigt, noch nicht ausgeführte Lieferungen zu verweigern bzw. an
gemessene Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
(6)
Der Besteller kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung auf
rechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kommt für den Besteller nur insoweit in Betracht, als es auf
Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
4. Serienlieferungen, Langfrist- und Abrufverträge
(1)
Unbefristete Verträge sind mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündbar.
(2)
Tritt bei Langfristverträgen (Verträge mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten) nach Ablauf
der ersten vier Wochen Vertragslaufzeit eine wesentliche Änderung der Lohn, Material oder
Energiekosten ein, so ist jeder Vertragspartner berechtigt, eine angemessene Anpassung des
Preises unter Berücksichtigung dieser Faktoren zu verlangen.
(3)
Unsere Preise sind anhand der vereinbarten Bestellmengen kalkuliert. Sind keine verbindlichen
Bestellmengen vereinbart, so richtet sich unsere Kalkulation nach den vereinbarten Zielmengen.
Wird die Bestellmenge oder Zielmenge unterschritten, so sind wir berechtigt, den Preis pro Ein
heit angemessen zu erhöhen. Überschreitet der Besteller mit unserem Einverständnis die Menge
so kann er eine angemessene Preisreduzierung verlangen, sofern er dies wenigstens 3 Monate
vor dem vereinbarten Liefertermin schriftlich anzeigt. Die Höhe der Reduzierung oder Erhöhung
ist nach unseren Kalkulationsgrundlagen zu ermitteln.
(4)
Bei Lieferverträgen auf Abruf sind uns, wenn nichts anderes vereinbart ist, verbindliche Mengen
mindestens 3 Monate vor dem Liefertermin durch Abruf mitzuteilen. Mehrkosten, die durch ei
nen verspäteten Abruf oder nachträgliche Änderungen des Abrufs hinsichtlich der Zeit oder Men
ge durch den Besteller verursacht sind, gehen zu seinen Lasten; dabei ist unsere Kalkulation
maßgebend.
5. Lieferfristen
(1)
Liefertermine oder fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedür
fen der Schriftform. Unsere Lieferzeit rechnet ab Datum unserer Bestellungsannahme. Jede
Änderung der Leistung nach Bestellungsannahme verlängert die Lieferfrist angemessen.
(2)
Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Be
steller beizubringender Unterlagen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen
und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Verzögert oder unterlässt der Bestel
ler seinerseits erforderliche oder vereinbarte Mitwirkungshandlungen, verlängert sich die Liefer
frist angemessen.
(3)
Liefer und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen,
die uns die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen
– hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Betriebsstö
rungen oder Ausfall wichtiger Fertigungseinrichtungen / Maschinen, Verzögerungen in Anliefe
rung wesentlicher Roh und Baustoffe, Werkstoff und / oder Energiemangel, etwa auch infolge
wesentlicher Preissteigerungen, Verzögerungen bei der Beförderung sowie alle Fälle höherer
Gewalt, auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir
auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Vorstehendes gilt
auch dann, wenn die vorbezeichneten Umstände während eines bereits bestehenden Lieferungs
verzugs eintreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinde
rung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht
erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben
unberührt.
(4)
Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Besteller nach angemessener Nach
fristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Bestel
ler hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der
Lieferer nur berufen, wenn er den Besteller unverzüglich benachrichtigt.
(5)
Wird Abnahme des Liefergegenstands gewünscht, sind deren Bedingungen spätestens bei Ver
tragsabschluss festzulegen. Die Abnahme hat bei uns unverzüglich nach gemeldeter Abnahme
bereitschaft zu erfolgen. Die Kosten der Abnahme gehen zu Lasten des Bestellers.
(6)
Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Bestellers um mehr als einen Monat nach An
zeige der Versandbereitschaft verzögert, können wir dem Besteller für jeden angefangenen Mo
nat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises der Gegenstände der Lieferung, höchstens jedoch
insgesamt 5 %, berechnen. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Ver
tragsparteien unbenommen.
(7)
Teillieferungen bleiben vorbehalten, soweit diese dem Besteller zumutbar sind.
6. Lieferung und Gefahrübergang
(1) Die Lieferung erfolgt EXW („ex works“, Incoterms® 2010) Porta Westfalica. Die Gefahr des
zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache gehen auf den Besteller
über, wenn wir die Sache an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versen
dung bestimmten Dritten übergeben haben (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich
ist) oder die Ware zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Dies gilt unabhängig von der
Frage der Übernahme der Versandkosten oder der Anfuhr. Die Lieferung gilt mit dem Abladen als
erfolgt.
(2) Wird der Versand, die Zustellung bzw. die Entgegennahme aus vom Besteller zu vertretenden
Gründen verzögert oder kommt der Besteller aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug, so geht
die Gefahr damit auf den Besteller über.
(3) Soweit nichts anderes vereinbart ist, steht die Verpackung, Versandart, der Transportweg, etc. in
unserem pflichtgemäßen Ermessen. Die Transportkisten unserer Standartverpackung sind nicht
für eine Stapelverstauung ausgelegt. Eine besondere Verpackung (etwa eine zusätzliche Trans
portverstärkung, welche ein max. doppelstöckiges Stapeln der Transportkisten erlaubt) erfolgt
nur nach besonderer Vereinbarung auf Wunsch des Bestellers (den dieser spätestens in seiner
Bestellung anzugeben hat) und zu dessen Lasten.
(4) Auf unser Verlangen sind Verpackungsmaterial und Lademittel unverzüglich frachtfrei zurück
zusenden; Gutschrift erfolgt nach Maßgabe des Wiederverwendungswertes. Nicht zurückge
gebene Gitterboxen oder EuroFlachpaletten werden nach einer durch uns festgesetzten Nach
frist berechnet.
(5) Eine Versicherung der Lieferung gegen Diebstahl, Bruch, Transport, Feuer und Wasserschäden
oder sonstige versicherbare Risiken wird nur nach besonderer Vereinbarung auf Wunsch des
Bestellers und zu dessen Lasten abgeschlossen.