Luftgeschwindigkeiten
in Rohrleitungen

Je kleiner der Rohrdurchmesser gewählt wird, um so höher muss die Luftgeschwindigkeit werden. Höhere Geschwindigkeiten verursachen höhere Energiekosten während der Betriebszeit und bei abrasiven Medien auch höheren Verschleiß.

Größere Durchmesser sind in der Anschaffung teurer. Außerdem setzt sich bei niedrigen Geschwindigkeiten eher Produkt in den Leitungen ab. Besonders bei langen, waagerechten Leitungen ist auf ausreichende Luftgeschwindigkeiten zu achten. (Kontroll- bzw. Reinigungsöffnungen vorsehen)

Bei Stoffen, die aus dem Luftstrom ausfallen können (sedimentieren), ist eine möglichst gleichbleibende Luftgeschwindigkeit in allen Rohrsträngen anzustreben.

Die teilweise vertretene Ansicht, dass bei Absaugleitungen die Luftgeschwindigkeit zum Filter hin ansteigen sollte, ist kaum zu rechtfertigen. Zwar wird die Hauptleitung in Filternähe wegen der höheren Geschwindigkeit nicht verstopfen und damit die gesamte Absaugung blockieren, aber es wird eine zu geringe Geschwindigkeit in den entfernteren akzeptiert (oder eine zu hohe in Filternähe). Ist die Luftgeschwindigkeit zu gering, sollte sie über eine Drehzahlerhöhung des Ventilators in allen Leitungen erhöht werden.

 

Mindestluftgeschwindigkeiten in Absaugrohrleitungen:
Die geringeren Werte sind nur bei strömungstechnisch günstig ausgeführten Leitungen zu verwenden - Bogen mit großem Radius, Gabelstücke mit kleinem Winkel, kurze oder senkrechte Leitungen.

 

Bereich Holz:
Holzspäne mit Stücken 25-30 m/s
Sägemehl feucht 22-24 m/s
grobe Holzspäne ohne Stücke 18-22 m/s
Holzwolle 18-20 m/s
kleine Holz- und Hobelspäne 16-18 m/s
feinster Holzstaub 12-14 m/s
 

Bereich Lebensmittel:

Tabakstäube 15-16 m/s
Getreide- und Futtermittelstäube 14-16 m/s
Mehl 12-14 m/s

Papier, Kunststoffe:

Papierschnitzel 15-22 m/s
Gummistaub 18-20 m/s
Randstreifenabsaugung 16-18 m/s
Schleifstaub Leder 15-16 m/s
Farbnebel - Spritzkabinen 14-16 m/s
kürzere Textilfasern 12-16 m/s
geschäumtes Polystyrol (Styropor) 8-10 m/s
Bereich Metall:
sehr grober Metallstaub und Späne 20-25 m/s
grober Metallstaub und Späne 20-22 m/s
Metallstaub, Späne 18-20 m/s
feiner Metallstaub 16-18 m/s
Metallrauche (schweißen) 14-16 m/s
feinster Metallstaub 12-14 m/s
 

Bereich Minerale:

grober Sand - trocken, ohne Kies 18-20 m/s
Sandstrahlen, Gußputzerei 16-18 m/s
Schleifstaub - Glas 16-18 m/s
Schmirgel, Korrund 16-18 m/s
Sand 14-16 m/s
feinster trockener Sandstaub 12-14 m/s

Sonstige:

Waschmittelstäube 16-18 m/s
Ölnebelabsaugung 14-16 m/s
Kohlenstaub pulverförmig 12-14 m/s

 

Nach VDI - Richtlinie 2263 sollen bei brennbaren (explosionsfähigen) Stäuben, zu denen z.B. auch Aluminium-, Mehl-, Getreide- und Zuckerstäube gehören, zur Vermeidung von Ablagerungen in Rohren Luftgeschwindigkeiten von etwa 20 m/s gewählt werden.
Laut Großhandels- und Lagerei- Berufsgenossenschaft sind dafür 18 bis 22 m/s anzustreben.
Laut BG für Holzstaub und Späne min. 20 m/s,
für feuchte Späne und große Holzstücke 28 m/s.

Für die Förderung von Stoffen, die nicht aus dem Luftstrom ausfallen (Gase, Dämpfe) ist eine Mindestgeschwindigkeit nicht erforderlich. Da Ventilatoren mit geringer Pressung erheblich weniger Geräusche entwickeln, sollte gegebenenfalls eine kleine Luftgeschwindigkeit gewählt werden, damit der Widerstand der Rohrleitung gering ist. Ansonsten sind cirka 10 m/s zu empfehlen.

Ausblasleitungen (Regenhauben, Deflektorhauben) im Industriebereich 10-14 m/s

Ansaug- und Fortluftjalousien im Industriebereich 4-6 m/s in der freien Fläche

Abluft- und Umluftgitter für Aufenthaltsräume 2-3 m/s in der freien Fläche

Abluft- und Umluftgitter für Industrieräume 3-4 m/s in der freien Fläche

(Ab 7 m/s Luftgeschwindigkeit werden Geräusche hörbar.)